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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DSGVO – für die Nutzung des Dienstes Marven. Stand: Juni 2026.

Dieses Dokument bildet den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Ihnen als Kundin/Kunde (nachfolgend „Verantwortliche/r“) und der QUADRESS GmbH (nachfolgend „Auftragsverarbeiterin“) ab. Es wird mit Abschluss des Nutzungsvertrags über Marven einbezogen. Die mit […] gekennzeichneten Felder werden bei Vertragsschluss durch die Angaben der/des Verantwortlichen ausgefüllt.

Vertragsparteien

Verantwortliche/r: [Firma, Anschrift, vertreten durch …]

Auftragsverarbeiterin: QUADRESS GmbH, Sophie-Opel-Str. 17, 44803 Bochum, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Simon.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Auftragsverarbeiterin im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes Marven (Erstellung, Planung, Veröffentlichung und Auswertung von Social-Media- Inhalten). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrags und der dokumentierten Weisungen der/des Verantwortlichen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags.

§ 2 Art, Umfang und Zweck; Datenarten; Betroffene

Zweck/Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln (an die in Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter und an die von der/dem Verantwortlichen verbundenen sozialen Netzwerke), Löschen – zur Erbringung des Dienstes.

Arten personenbezogener Daten (typisch):

  • Bestandsdaten (Name, E-Mail, Kontaktdaten von Nutzenden der/des Verantwortlichen);
  • Inhaltsdaten (Texte, Bilder, Videos, Beitrags- und Kampagnendaten);
  • Verbindungs- und Auswertungsdaten verbundener Social-Media-Konten (z. B. Reichweite, Interaktionen, Kommentare);
  • Nutzungs- und Metadaten (Zeitpunkte, Status von Veröffentlichungen).

Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte und Nutzende der/des Verantwortlichen, deren Kundinnen/Kunden und Interessenten sowie Personen, die mit den veröffentlichten Inhalten interagieren.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand des Auftrags; die/der Verantwortliche bringt solche nicht ein.

§ 3 Pflichten der Auftragsverarbeiterin

  • Weisungsbindung: Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung. Hält die Auftragsverarbeiterin eine Weisung für rechtswidrig, informiert sie unverzüglich.
  • Vertraulichkeit: Zur Verarbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet bzw. unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
  • Sicherheit: Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Anlage 2).
  • Unterauftrag: Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter nur nach Maßgabe von § 4.
  • Unterstützung: Angemessene Unterstützung der/des Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen (Art. 12–23) sowie bei Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO.
  • Meldung von Verletzungen: Unverzügliche Information bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, mit den verfügbaren Angaben zur Unterstützung der Meldepflichten (Art. 33, 34).
  • Löschung/Rückgabe: Nach Abschluss der Leistung Löschung oder Rückgabe der Daten nach Wahl der/des Verantwortlichen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  • Nachweise/Audit: Bereitstellung der zum Nachweis erforderlichen Informationen sowie Ermöglichung von Überprüfungen in angemessenem Rahmen.
  • Datenschutzbeauftragter: Ein Datenschutzbeauftragter ist benannt (siehe Impressum / Datenschutzerklärung).

§ 4 Unterauftragsverarbeiter

Die/der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter. Die Auftragsverarbeiterin informiert über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung/Austausch) und räumt ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund ein. Mit jedem Unterauftragsverarbeiter werden im Wesentlichen gleichwertige Datenschutzpflichten vereinbart. Erfolgt eine Übermittlung in ein Drittland, wird diese durch geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO abgesichert (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln und – soweit zertifiziert – EU-US Data Privacy Framework).

§ 5 Rechte und Pflichten der/des Verantwortlichen

Die/der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich und erteilt Weisungen grundsätzlich in Textform bzw. über die Funktionen des Dienstes.

§ 6 Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen geht dieser AVV den Regelungen des Nutzungsvertrags in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage 1 – Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt der Verarbeitung
Hetzner Online GmbHHosting / ServerbetriebEU (Deutschland)
Bundle.socialVeröffentlichung auf sozialen Netzwerken, Auswertungenggf. Drittland (SCC)
Anthropic (Claude)KI-TexterstellungUSA / Drittland (SCC/DPF)
OpenAIKI-Bilder und SprachausgabeUSA / Drittland (SCC/DPF)
fal.aiKI-Video, -Banner, -MusikUSA / Drittland (SCC/DPF)
HeyGenKI-Avatar-Videos (optional)USA / Drittland (SCC/DPF)
ResendVersand von System-E-MailsUSA / Drittland (SCC/DPF)

Optionale Dienste werden nur bei tatsächlicher Nutzung der jeweiligen Funktion herangezogen.

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS/HTTPS, HSTS); hinterlegte API-Schlüssel verschlüsselt at rest (AES-256-GCM).
  • Zugangs-/Zugriffskontrolle: Konto-Anmeldung mit gehashten Passwörtern, Rollen-/Rechtekonzept (Mandanten-/Workspace-Trennung), automatische Abmeldung bei Inaktivität, Begrenzung von Anmeldeversuchen.
  • Mandantentrennung: logische Trennung der Daten je Workspace; Zugriff nur auf eigene Projekte.
  • Web-Sicherheit: striktes Content-Security-Policy, Schutz-Header (u. a. gegen Clickjacking), Prüfung von Fremd-URLs gegen SSRF.
  • Verfügbarkeit/Wiederherstellbarkeit: automatische, rotierende Sicherungen kritischer Daten sowie Server-Backups/Snapshots des Hosting-Anbieters.
  • Integrität/Protokollierung: Fehler-Monitoring mit Benachrichtigung; Verarbeitung nach dem Prinzip der Datenminimierung.
  • Auftragskontrolle: Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Unterauftragsverarbeitern.
Impressum Datenschutz Auftragsverarbeitung (AVV) © QUADRESS GmbH